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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18   

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https://dejure.org/2018,28852
OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18 (https://dejure.org/2018,28852)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.09.2018 - 4 M 172/18 (https://dejure.org/2018,28852)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. September 2018 - 4 M 172/18 (https://dejure.org/2018,28852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Einrichtung; Fraktion; Gleichbehandlung; kommunale Räumlichkeit; Vergabepraxis; Widmung; Willkürverbot; Zugang; Zugang zu kommunalen Räumlichkeiten für eine Landtagsfraktion

  • rechtsportal.de

    Anspruch einer Landtagsfraktion auf Überlassung einer kommunalen Räumlichkeit zur Durchführung einer Informationsveranstaltung; Prüfung des Vorliegen einer Verstoßes gegen das Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch einer Landtagsfraktion auf Überlassung einer kommunalen Räumlichkeit zur Durchführung einer Informationsveranstaltung; Prüfung des Vorliegen einer Verstoßes gegen das Willkürverbot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Zugang der AfD-Landtagsfraktion zum "Samuel-Hahnemann-Saal" in Köthen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch einer Fraktion auf Zugang zu städtischen Räumlichkeiten

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Kein Zugang der AfD-Landtagsfraktion zum "Samuel-Hahnemann-Saal" in Köthen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 241
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
    In der Parteiendemokratie sind Fraktionen "notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung" (vgl. BVerfGE 80, 188 ) und werden insoweit als "Repräsentanten" der Parteien im Parlament betrachtet (vgl. Kretschmer, ZG 2003, S. 1 ).

    Anders als diese wurzeln sie jedoch nicht in der gesellschaftlichen Sphäre (zur "Staatsferne" der Parteien siehe BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ), sondern sind als Gliederungen des Parlaments in die organisierte Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 70, 324 >350 f.>; 80, 188 ; 102, 224 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 15 B 875/18

    Zugang einer Landtagsfraktion zu einer Stadthalle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
    Die jeweilige Vergabepraxis und -entscheidung muss durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris, Rn. 13).

    Der Hinweis auf die im vergangenen Jahr durchgeführte Informationsveranstaltung der Antragstellerin im "(S.)-Saal" genügt für die Annahme einer Vergabepraxis noch nicht, weil dies nach der Rechtsprechung des Senats voraussetzt, dass es in mehreren Fällen zu einer tatsächlichen Vergabe gekommen ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 4 M 179/11 -, juris, Rn. 6; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
    Anders als diese wurzeln sie jedoch nicht in der gesellschaftlichen Sphäre (zur "Staatsferne" der Parteien siehe BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ), sondern sind als Gliederungen des Parlaments in die organisierte Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 70, 324 >350 f.>; 80, 188 ; 102, 224 ).
  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
    Anders als diese wurzeln sie jedoch nicht in der gesellschaftlichen Sphäre (zur "Staatsferne" der Parteien siehe BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ), sondern sind als Gliederungen des Parlaments in die organisierte Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 70, 324 >350 f.>; 80, 188 ; 102, 224 ).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
    Anders als diese wurzeln sie jedoch nicht in der gesellschaftlichen Sphäre (zur "Staatsferne" der Parteien siehe BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ), sondern sind als Gliederungen des Parlaments in die organisierte Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 70, 324 >350 f.>; 80, 188 ; 102, 224 ).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
    Anders als diese wurzeln sie jedoch nicht in der gesellschaftlichen Sphäre (zur "Staatsferne" der Parteien siehe BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ), sondern sind als Gliederungen des Parlaments in die organisierte Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 70, 324 >350 f.>; 80, 188 ; 102, 224 ).
  • BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
    Es kann dahinstehen, ob mit dem Verwaltungsgericht davon auszugehen ist, dass der aus § 24 Abs. 1 KVG LSA, § 5 Abs. 1 PartG i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 21 GG und Art. 38 GG abgeleitete Zugangsanspruch von Parteien zu öffentlichen Einrichtungen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, juris, Rn. 3; Ipsen, PartG, 2008, § 5 Rn. 31 ff.) entsprechend auf Parlamentsfraktionen wie die Antragstellerin anwendbar ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2011 - 4 M 179/11

    Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich:

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18
    Der Hinweis auf die im vergangenen Jahr durchgeführte Informationsveranstaltung der Antragstellerin im "(S.)-Saal" genügt für die Annahme einer Vergabepraxis noch nicht, weil dies nach der Rechtsprechung des Senats voraussetzt, dass es in mehreren Fällen zu einer tatsächlichen Vergabe gekommen ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 4 M 179/11 -, juris, Rn. 6; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris, Rn. 15).
  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
    vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 BvF 1/88, 2 BvF 2/88, 2 BvF 1/89, 2 BvF 1/90 -, juris, Rn. 362; OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, juris, Rn. 9 und vom 20. Mai 2009 - 15 A 801/09 -, juris, Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. September 2018 - 4 M 172/18 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. April 2019 - 15 L 530/19 -, juris, Rn. 15; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 10. Juli 2008 - 4 K 1176/04 -, juris, Rn. 16 zur Geltung des Art. 3 GG im Verhältnis zwischen einer Sparkasse und einer Kreistagsfraktion.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 B 875/18 -, Rn. 13, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. September 2018 - 4 M 172/18 -, juris, Rn. 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 4 B 140/12 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris, Rn. 30.

  • VG Hamburg, 01.08.2019 - 3 E 2759/19

    Kein Zugang der AfD-Fraktion zum Bürgerhaus Wilhelmsburg

    Es kann offenbleiben, ob sich dieser Gleichbehandlungsanspruch auch für Fraktionen aus der speziellen Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG i.V.m. Art. 21 Abs. 1, Art. 3 GG ergibt, da er jedenfalls aus Art. 3 GG in seiner Ausprägung als allgemeines Willkürverbot in Verbindung mit dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung folgt (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.9.2018, 4 M 172/18, juris Rn. 7; OVG Münster, Beschl. v. 28.6.2018, 15 B 875/18, juris Rn. 9 ff.).
  • VG Stade, 02.09.2020 - 1 B 1322/20

    Fraktion; Gleichbehandlungsgrundsatz; öffentliche Einrichtung; Willkürverbot;

    Als Teil des Staates können sich kommunale Fraktionen aber auf den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Willkürverbot berufen, der als Bestandteil des allgemeinen Rechtsstaatsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG) auch zwischen Hoheitsträgern gilt (s. hierzu BVerwG, Urt. v. 5.7.2012 - 8 C 22.11 - beckonline; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.6.2018 - 15 B 875/18 -, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.9. 2018 - 4 M 172/18 -, beckonline).

    Wenn eine Kommune ihre Räumlichkeiten in der Vergangenheit politischen Parteien oder Fraktionen für politische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt hat, so hat sie damit eine entsprechende Vergabepraxis bzw. konkludente Widmung der Räumlichkeiten begründet, von der sie nicht ohne sachlichen Grund zu Ungunsten einer politischen Partei oder einer Fraktion abweichen darf (z.B. Nds.OVG, Beschl. v. 28.2.2007 - 10 ME 74/07 -, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.9.2018 - 4 M 172/18 -, beckonline; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.6.2018 - 15 B 875/18 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 21.1.1988 - 4 CE 8703883-, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 08.04.2019 - 15 L 530/19

    Öffentliche Einrichtung, private Betreibergesellschaft, Vergabepraxis,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juni 2018- 15 B 875/18 -, juris, und Urteil vom 16. September 1975 - 3 A 1279/75 -, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. September 2018 - 4 M 172/18 -, juris.
  • VG Berlin, 25.08.2022 - 2 K 119.21
    Denn während Parteien und ihre Untergliederungen keine Staatsorgane sind, sondern Vereinigungen im gesellschaftlichen Bereich (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1986 - 2 BvR 2/84 u.a. - BVerfGE 73, 40, 85; BVerwG, Urteil vom 28. November 2018 - BVerwG 6 C 2/17 - BVerwGE 164, 1 Rn. 15), ist die Klägerin in die organisierte Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14 - BVerfGE 146, 327 Rn. 50; OVG Magdeburg, Beschluss vom 19. September 2018 - 4 M 172/18 - juris Rn. 7; Urteil der Kammer vom 26. November 2004 - VG 2 A 146/03 - NVwZ 2005, 1101, 1102).
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